⇒ Die Rommel-Stiftung
⇒ Das Baden-Württemberger Modell eines »Rechtsstaates«
⇒ Protagonisten des deutschen Rechtsstaates


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Was ist ein Rechtsstaat?
Die deutsche Verfassung, die »Gleichheit vor dem Gesetz« und was ist eine verfassungsgemäße Beschwerde?
Das deutsche Bundes-
verfassungsgericht – Attrappe eines korrupten Regimes?
Die Rolle der Medien bei der Meinungsbildung im »Rechtsstaat«
Was ist die Rommel-Stiftung?
Warum »Rommel«-Stiftung?
Rommels willige Helfer
Wann und wie wird die Rommel-Stiftung tätig?
Gibt es eine Ungleichbehandlung durch die Rommel-Stiftung?
Wie wird man Klient der Rommel-Stiftung?

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Die Rommel-Stiftung

 

Stuttgart aktuell

Jeder, der sich anhand der Unter­la­gen zur Be­trugs- und Rechts­beu­gungs­sa­che Bun­des­ver­dienst­kreuz­trä­ger Eh­rin­ger/ Ewald/ Heerdt informiert hat, kann leicht erkennen, daß die gei­stes­ge­stör­te Will­kür-»Rich­te­rin« am Amts­ge­richt Stutt­gart Su­sa­nne Heerdt den be­son­de­ren Schutz der schwä­bi­schen Ju­stiz­or­ga­ne ge­nießt.

Das hier abge­bil­de­te Schrei­ben ei­nes Rich­ters am Amts­ge­richt Stutt­gart an das hie­si­ge Ver­wal­tungs­ge­richt (Ko­pie vom Juli 2010) cha­rak­te­ri­siert ne­ben dem unten zi­tier­ten Le­ser­brief des Rich­ters a. D. F. Fah­sel von 2008 die Zu­stän­de an den schwä­bi­schen Ge­rich­ten recht gut.

Etwas verwun­der­lich ist al­ler­dings die Blau­äu­gig­keit des Ver­fas­sers, der tat­säch­lich zu glau­ben scheint, Schrei­ben an die Pres­se oder Be­schwer­den beim Ju­stiz­mi­ni­ste­rium könn­ten hier etwas be­wir­ken.

Helfen Sie bitte Herrn Rolf Marek!

Herr Marek vom Stuttgarter Amt für „öffentliche Ordnung“ (ausgerechnet), der als Komplize der unter »www.rommel-stiftung.org« namentlich genannten überführten Straftäter auftritt, interessiert sich sehr dafür, was genau mit dem von der Stiftung für Maßnahmen zur Besserung und Erziehung gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz ausgesuchten Ungeziefer geschieht.

Die bisher erledigten Fälle werden deshalb gebeten, etwaige falsche Scham abzulegen und Herrn Marek zu berichten, wie sie auf den rechten Weg zurück gebracht und zur Gesetzestreue erzogen wurden. Das gilt auch für die künftigen Nutznießer solcher Maßnahmen.

Das wäre auch deshalb eine große Hilfe, weil Herr Marek schon mehrmals vor meiner Wohnungstür herumlungerte, um seine Neugier zu stillen, die Rommel-Stiftung aber selbst bei hohem Spendenaufkommen nicht jedem Pinscher eine eigene informative Behandlung finanzieren kann.

(kld)


 


»Daß ein Justizcollegium, daß Ungerechtigkeiten ausübt, weit gefährlicher und schlimmer ist, wie eine Diebesbande, vor die kan man sich schützen, aber vor Schelme, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kan sich kein Mensch hüten, die sind ärger wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind.«

(Friedrich der Große in seiner vor den Kammergerichtsräten in Küstrin am 11. September 1779 gehaltenen Rede »Der Prinz sei dem Bauern gleich«)

 

»Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann …«

(Frank Fahsel, Richter am Landgericht Stuttgart i.R. am 9. April 2008 in der Süddeutschen Zeitung)

 

Was ist ein »Rechtsstaat«?

»Demokrat« ist kein geschützter Begriff – so kann sich jeder nennen, vom Taschendieb bis zum Kinderschänder, vom Amtsgehilfen bis zum Leitenden Regierungsdirektor bzw. Abteilungspräsidenten oder Ministerialrat.

Schon die Nazis waren stolz auf ihren »Rechtsstaat« und Hilde Benjamin reklamierte den »wahren deutschen Rechtsstaat« für die »DDR«. Auch heute singen ausgerechnet die korruptesten und kriminellsten Vertreter des Vierten Reiches ein Loblied auf ihre »freiheitlich demokratische Grundordnung« und ihren »Rechtsstaat«. Und das wohl nicht ohne Grund – immerhin läßt sich in der Bananen-Republik Deutschland (im folgenden »BRD« abgekürzt) in Kumpanei mit korrupten Vertretern der Justizbehörden das »Recht« so verbiegen und verdrehen, wie es dem Polit- und Behördenmob gerade gefällt.

Bei genauerer Betrachtung ist mit dem deutschen »Rechtsstaat« ganz und gar kein Staat zu machen. Der Begriff ist zwar nicht direkt von Kriminellen erfunden worden (erstmals verwendet vom Reichstagsabgeordneten Otto Bähr 1864), wurde aber gerade von den Nazis wie deren Nachahmern von der SED und wird von den NSDAP-Nachfolgern der CDU/CSU exzessiv verwendet. Weniger oberflächlich besehen wird deutlich, daß der sich selbst als »Demokraten« bezeichnende Politpöbel Deutschlands eigentlich nur durch seinen etwas geschickteren Sprachgebrauch von den aus den südamerikanischen Slums hochgespülten Machthabern dortiger Bananenrepubliken unterschieden werden kann.

Ein exzellentes Beispiel hierfür ist das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland«.

Jedes dort im ersten Absatz eines beliebigen Artikels zugestandene angebliche Grundrecht wird sofort im zweiten Absatz des gleichen Artikels relativiert.

Ein Beispiel:

»Artikel 10 [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
 (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden …«

Beschränkungen dürfen also angeordnet werden. Demnach ist das Briefgeheimnis ganz offensichtlich nicht unverletzlich! Für das Gegenteil von »unverletzlich« wählten die Erfinder dieser Verfassung den Begriff »unverletzlich«! Genau so etwas kennzeichnet den »Rechtsstaat«! Solche Formulierungen erfindet das von Natur aus unterbelichtete Politgesindel natürlich nicht selbst, hierfür hat es willige Helfer, die für Zuwendungen aller Art überall mitmachten und mitmachen.

Ein Gleiches:

»Artikel 13 [Unverletzlichkeit der Wohnung]
 (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
 (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter …«

Auch hier wird wieder dreist das Gegenteil von unverletzlich mit dem Begriff »unverletzlich« bezeichnet! Gleichzeitig (und deshalb wurde dieser Artikel gewählt) wird eine Personengruppe zur Außerkraftsetzung dieses angeblichen »Grundrechtes« ermächtigt, die schon immer zu den willigen Helfern der jeweiligen Machthaber gehörte: die Richter, oder allgemeiner, die Juristen. Namen wie Roland Freisler, Hans Filbinger, Kurt Georg Kiesinger, Richard von Weizsäcker, Hermann Cuhorst, Hilde Benjamin oder Manfred Rommel müssen hier nicht weiter kommentiert werden, nur soweit, daß es beim letztgenannten allerdings lediglich zu gewöhnlichen Bandendelikten bis hin zu Körperverletzung und Raub gereicht hat, nicht aber zum Richter und zu einem standesgemäßen Todesurteil (u.a. zu spät geboren).

 

Die deutsche Verfassung, die »Gleichheit vor dem Gesetz« und was ist eine verfassungsgemäße Beschwerde?

Egal welches angebliche »Grundrecht« untersucht werden soll, es liest sich wie ein Märchen. Daß der schöne Schein trügt, ist von verschiedenen Seiten oft genug festgestellt worden.

Artikel 3 des Grundgesetzes soll eine »rechtsstaatliche« Justiz vorgaukeln, vor der es keine Ausnahmen gibt:

»Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.*«
 * Ergänzung von ...

Tatsächlich gibt es massive Einschränkungen. Wer durch Behördenwillkür auch finanziell ruiniert worden ist, hat die Grenzen des »Rechtsstaates« spätestens bei dem Gericht erreicht, das die Einschaltung eines Anwaltes fordert. Über die Gewährung sogenannter »Prozeßkostenhilfe« entscheiden die Richter, also die Komplizen der Schädiger. »Prozeßkostenhilfe« wird nur geleistet, wenn die Sache erfolgversprechend erscheint. Und wann wäre ein Rechtsstreit gegen Behördenganoven schon einmal erfolgversprechend gewesen!

Artikel 17 des Grundgesetzes soll den Anschein erwecken, die Petitionsausschüsse des Bundestages und der Landesparlamente würden sich für die Interessen geschädigter Bürger einsetzen:

»Artikel 17 [Petitionsrecht]

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.«

Daß dieses sogenannte »Peti­tions­recht« eine Farce ist, stellte der »Peti­tions­aus­schuß« des Bun­des­tags selbst unter Be­weis:

Sehr geehrter Kunde!
Auf der Verpackung steht zwar, daß Sie bei Reklamation Ihr Geld zurückverlangen können. Dort steht aber nicht, daß Sie es auch bekommen!

Die da­ma­li­ge Bun­des­tags­prä­si­den­tin Prof. Dr. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. R. Süß­muth, die als Vorge­setz­te der Abgeord­ne­ten des Peti­tions­aus­schus­ses des Bundes­tags um eine nähere Erklä­rung dieser „ver­fas­sungs­recht­li­chen Grün­de“ gebeten wurde, schickte der Ein­fach­heit halber wieder ein Roll­kom­man­do, das wie schon gewohnt vor dem Klingeln erst einmal die Wohnungs­tür eintrat.

Prof. Dr. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. R. Süßmuth hatte in dieser Zeit wohl genug damit zu tun, ihre Familie mit Dienst­wa­gen des Bun­des­ta­ges auszurü­sten, bzw. die Flug­be­reit­schaft da einzu­set­zen, wo Auto­fah­ren zu beschwer­lich für Prof. Dr. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. Dr.h.c. R. Süß­muths Sippschaft gewe­sen wäre.

1988/89 war übrigens ein CDU-Ganove (Rebhuhn, Reblaus oder so ähnlich) Vorsit­zen­der des Petitions­aus­schus­ses des Baden-Würt­tem­ber­ger Landtags, der Eingaben einfach »verschwin­den« ließ, um so Stutt­gar­ter Behör­den­ga­no­ven bei der Vertu­schung von Strafta­ten Beihilfe zu leisten. Die Mitglie­der des Ausschus­ses haben so gar nicht erst etwas von den Mißstän­den erfahren und dem Petenten wurde der Eingang von Schreiben und Unterla­gen durch Rebhuhn, Reblaus oder so ähnlich persönlich bestätigt, so daß der erst nach einem Jahr merkte, daß er seine Schreiben und Unterla­gen einfa­cher selbst hätte wegschmeißen können, ohne erst noch Brief­mar­ken drauf­zu­kle­ben.

Diese Methode funktioniert heute nicht mehr so einfach – dank E-Mail dauert es nur wenige Minuten, einen Newslet­ter an alle Mitglie­der des Peti­tions­aus­schus­ses zu schicken.

Nebenste­hend abgebil­de­te E-Mail haben am 05.01.2010 neben dem Amts­ge­richt Stutt­gart und dem Baden-Würt­tem­ber­ger Justiz­mi­ni­ste­rium und eini­gen anderen auch alle Mitglie­der des Peti­tions­aus­schus­ses des Landtages von Baden-Würt­tem­berg erhalten. Durch die Versen­dung als BCC wußte keiner der Empfän­ger, wer sonst noch die gleiche E-Mail erhalten hat, d. h. kein dem Peti­tions­aus­schuß angehören­der Abgeord­ne­ter hatte Kenntnis davon, daß jeder seiner Aus­schuß­kol­le­gen zur gleichen Zeit den gleichen Text bekommen hat. So mußte sich keiner der Demokra­ten zu einer Antwort gedrängt fühlen.

 

Partei  Name  Wahlkreis  E-Mail

CDU  Beck, Norbert  45 (Freudenstadt)  Norbert.Beck@CDU.Landtag-bw.de
   Behringer, Ernst  70 (Sigmaringen)  Ernst.Behringer@CDU.landtag-bw.de
   Bormann, Monika  62 (Tübingen)  Monika.Bormann@CDU.Landtag-BW.de
   Döpper, Jörg  9 (Nürtingen)  Joerg.Doepper@CDU.landtag-bw.de
   Krueger, Andrea  1 (Stuttgart I)  Andrea.Krueger@CDU.landtag-bw.de
   Nemeth, Paul  5 (Böblingen)  Paul.Nemeth@CDU.landtag-bw.de
   Razavi, Nicole  11 (Geislingen)  Nicole.Razavi@CDU.landtag-bw.de
   Schätzle, Bernhard  47 (Freiburg II)  Bernhard.Schaetzle@CDU.landtag-bw.de
   Dr. Scheffold, Stefan  25 (Schwäbisch Gmünd)  Stefan.Scheffold@CDU.landtag-bw.de
   Schwehr, Marcel  49 (Emmendingen)  Marcel.Schwehr@CDU.landtag-bw.de
   Zimmermann, Karl  8 (Kirchheim)  Karl.Zimmermann@CDU.landtag-bw.de
SPD  Buschle, Fritz  55 (Tuttlingen-Donaueschingen)  Fritz.Buschle@SPD.landtag-bw.de
   Grünstein, Rosa  40 (Schwetzingen)  Rosa.Gruenstein@SPD.landtag-bw.de
   Haller-Haid, Rita  62 (Tübingen)  Rita.Haller-Haid@SPD.landtag-bw.de
   Krögner, Walter  46 (Freiburg I)  Walter.Kroegner@SPD.landtag-bw.de
   Nelius, Georg  38 (Neckar-Odenwald)  Georg.Nelius@SPD.Landtag-BW.de
   Sakellariou, Nikolaos  22 (Schwäbisch Hall)  Nikolaos.Sakellariou@SPD.landtag-bw.de
Grüne  Neuenhaus, Ilka  62 (Tübingen)  Ilka.Neuenhaus@gruene.landtag-bw.de
   Oelmayer, Thomas  64 (Ulm)  Thomas.Oelmayer@GRUENE.landtag-bw.de
   Wölfle, Werner  2 (Stuttgart II)  Werner.Woelfle@GRUENE.landtag-bw.de
FDP/DVP  Ehret, Dieter  49 (Emmendingen)  Dieter.Ehret@FDP.landtag-bw.de
   Ernst, Friedhelm  29 (Bruchsal)  Friedhelm.Ernst@FDP.Landtag-BW.de
   Fauser, Beate  43 (Calw)  Beate.Fauser@FDP.landtag-bw.de

Vorsitzender: Döpper, Jörg
Stellvertretender Vorsitzender: Sakellariou, Nikolaos
(14. Landtag B-W, Stand: Januar 2010)

 

„Die schlimmste Art von Unge­rech­tig­keit ist vorgespielte Gerechtig­keit“
  (Platon)

Obige Liste ist als Service für die nächste Landtagswahl zu verstehen, da anscheinend auch die Abgeord­ne­ten des Peti­tions­aus­schus­ses Betrug, Rechts­beu­gung und Strafverei­te­lung unterstüt­zen. Die bisher einzige (automati­sier­te) Reaktion auf die Mittei­lung, die jeder der oben aufgeführ­ten »Volksver­tre­ter« am 05.01.2010 erhalten hat, ist hier links zu sehen (Stand 01.02.2010).

Die sind ja auch nicht selbst betroffen – das Pro­test­ge­schrei wäre sonst groß.

Verfassung des Landes Baden-Württemberg/ II. Der Landtag
Artikel 27
 (1) Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes.
 (2) Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung.
 (3) Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
 

Ein Land, dem als Sinnbild für die verkommene korrupte Versager-Justiz eine Blinde-Kuh-spielende römische Göttin dient, hat natürlich auch dazu passende nur auf ihr eigenes Wohl bedachte Schmarotzer und Versager als Parlamentarier! Vermutlich kennen die noch nicht einmal selbst ihre eigene Landesverfassung.

Dort heißt es, die Abgeordneten seien nur »ihrem Gewissen« unterworfen – es muß bezweifelt werden, daß diese Komplizen von Kriminellen überhaupt ein Gewissen haben!

Ohne willfährige Helfer in den Parlamenten wären z. B. die Verbrechen des Nazi-Regimes nicht möglich gewesen und Übergriffe durch hiesiges Behördengesindel wären undenkbar, da dieses Viehzeug selbst viel zu feige ist, um ohne Rückendeckung Straftaten zu begehen.

 

Weil es hierher paßt und sicher nicht jeder Leser den entsprechenden Link weiter unten anklickt, an dieser Stelle ein Schopenhauer-Zitat:

„Nun gibt es aber noch eine doppelte Ungerechtigkeit, die von jeder einfachen, sei diese noch so groß, spezifisch verschieden ist, welches sich dadurch kundgibt, daß die Größe der Indignation des unbeteiligten Zeugen, welche stets der Ungerechtigkeit proportional ausfällt, bei der doppelten allein den höchsten Grad erreicht, und dieses verabscheut als etwas Empörendes und Himmelschreiendes, als eine Untat ein αγος, bei welchem gleichsam die Götter ihr Antlitz verhüllen. Diese doppelte Ungerechtigkeit hat statt, wo jemand ausdrücklich die Verpflichtung übernommen hat, einen anderen in einer bestimmten Hinsicht zu schützen, folglich die Nichterfüllung dieser Verpflichtung schon Verletzung des andern, mithin Unrecht wäre; er nun aber noch überdies jenen andern, eben darin, wo er ihn schützen sollte, selbst angreift und verletzt. Dies ist z. B. der Fall, wo der bestellte Wächter, oder Geleitsmann, zum Mörder, der betraute Hüter zum Dieb wird, der Vormund die Mündel um ihr Eigentum bringt, der Advokat prävariziert, der Richter sich bestechen läßt, der um Rat Gebetene dem Frager absichtlich einen verderblichen Rat erteilt; – welches alles zusammen unter dem Begriff des Verrats gedacht wird, welcher der Abscheu der Welt ist: diesem gemäß setzt auch Dante die Verräter in den tiefuntersten Grund der Hölle, wo der Satan selbst sich aufhält (Inf., XI, 61-66).“

Arthur Schopenhauer (Über die Grundlage der Moral/ III. Begründung der Ethik/ § 17)

 

Das Bundesverfassungsgericht als Attrappe eines korrupten Regimes

„Die schlimmste Art von Ungerechtigkeit ist vorgespielte Gerechtigkeit“
  (Platon)

Theateraufführung

Immer wenn Nachrichtensendungen über das Bundesverfassungsgericht berichten, handelt es sich um nebensächliche Sachen, die oft eigentlich Angelegenheit der provinziellen Verwaltungsgerichte wären, wie z. B. irgendwelche Rauchverbote. Die eigentliche Tätigkeit der Verfassungsrichter bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend im Dunkeln.

Es ist nicht unbedingt neu, daß »Richter« des Bundesverfassungsgerichtes sich selbst gern an Privateigentum bereichern und u. a. früher von Ostzonenbütteln widerrechtlich beschlagnahmte Wertgegenstände ihrem eigenen zusammengegaunerten Vermögen zuschlagen und »urteilen«, der Eigentümer sei nach damals geltendem DDR-Recht »rechtmäßig« enteignet worden – Dabei vergessen diese Abstauber aber vorsätzlich zu begründen, wieso und nach welchen gesetzlichen Bestimmungen ihnen selbst diese Sachen jetzt gehören sollen (u. a. Az. AR 133/03; 1 BvR 225/03 – hier bestreiten die »Richter« Papier, Steiner und Hohlmann-Dennhardt nicht, sich persönlich neben Alt-Kontoguthaben u. a. eine vom regulären Eigentümer auch nach DDR-»Recht« völlig legal erworbene Münzsammlung angeeignet zu haben). Dermaßen kriminelle Absahner hat es noch nicht einmal in der Ostzone gegeben, wo die Beschlagnahme zwar erfolgte, jedoch keine Verteilung an einzelne Behördenstrolche stattfand!

2.senat

Einem kriminellen Subjekt wie der »Richterin« Susanne Heerdt 1 vom Amtsgericht Stuttgart, die mit Betrügern gemeinsame Sache macht und mit offensichtlichen Willkürurteilen vorsätzlich Recht beugt, würde in jedem auch nur andeutungsweise odnungsgemäßen Gemeinwesen das Handwerk gelegt, sogar bei den Hottentotten. Nicht aber in der Bananen-Republik Deutschland: Auch der schon mehrfach auffällig gewordene Hiegert vom Bundesverfassungsgericht findet es ganz in Ordnung, daß jemand zur nochmaligen Zahlung eines nachweislich bereits beglichenen Betrages (und zusätzlich zur Zahlung von mehrjährigen Zinsen auf den längst pünktlich gezahlten Betrag und zu Gerichtskosten für das rechtsmißbräuchlich in Betrugsabsicht angezettelte Verfahren!) verurteilt wird, nur weil sich die Richterin auch mal was unter den Nagel reißen möchte (u.a. Az. AR 6582/06; 2 BvR 1708/07). Der Hiegert kennt sich mit derartigen Straftaten gut aus – schließlich ist er oft genug selbst beteiligt, wenn fremdes Eigentum großzügig verteilt wird. Möglicherweise hält der Hiegert die drei oder vier Textbausteine, die er inzwischen kennt und verwendet, sogar für geltendes Recht.

Bei Eigentumsdelikten durch Behördenkriminelle oder Parteifreunde wissen die höchsten »Richter« des BRD-Ganovenregimes ebenfalls genau, was für sie am einträglichsten ist (u.a. AR 401/05; 1 BvR 346/05 – die »Richter« Haas, Hömig und Bryde bestreiten hier nicht, kriminelle schwäbische Behördenlangfinger gegen Beteiligung an der Beute begünstigt zu haben).

winfried udo herbert

Im Fall der »Richterin« Susanne Heerdt haben die hier links abgebildeten Ehrenmänner selbstverständlich wohlwollendes Verständnis dafür, daß sich auch ihre armseligen Kollegen an den Provinzgerichten mittels vorsätzlicher Rechtsbeugung kleinere Nebenverdienste verschaffen (2 BvR 1708/07, »Richter« Winfried Hassemer (seit 07.05.2008 im Ruhestand, Nachfolger Andreas Voßkuhle, seit 05.03.2010 Präsident des BVerfG), Udo Di Fabio und Herbert Landau).

 

Die Rolle der Medien bei der Meinungsbildung im »Rechtsstaat«

Report.Redaktion@swr.de (25.08.2008):

»Sehr geehrte …,

haben Sie besten Dank für Ihre e-Mail« (vom 08.08.2008)», die wir mit Interesse gelesen haben. Aufgrund der Vielzahl von Themenvorschlägen, die bei uns eingehen und der begrenzten Sendezeit ist es uns leider nicht möglich, alle Anregungen zu berücksichtigen.

Nach eingehender Prüfung sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass die von Ihnen skizzierte Problematik von REPORT MAINZ leider nicht aufgegriffen werden kann.

Mit der Bitte um Verständnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Adrian Peter
Chef vom Dienst / REPORT MAINZ«

Mancher wird sich noch des SPIEGEL als Verfechter von Pressefreiheit und freier Meinungsäußerung entsinnen. Dies war schon vor Jahrzehnten ein Alleinstellungsmerkmal, das heute nur noch als Erinnerung existiert. Schon lange unterscheidet sich der SPIEGEL2 nicht mehr vom Einheitsbrei der Medien, die auch in der BRD wie immer schon in Deutschland freiwillig als willige Helfer und Erfüllungsgehilfen der jeweiligen Machthaber fungieren.

Während die Medien anderer Länder Mißstände aufgreifen, nicht nur um die Öffentlichkeit zu informieren, sondern um so auch mit den ihnen verfügbaren Mitteln zur Beseitigung ungesetzlicher Zustände beizutragen, geben sich die Duckmäuser der hiesigen Sensationspresse von BILD bis ZEIT und des quotengeilen Klamaukfernsehens von ARD bis ZDF in ihrer Feigheit uninteressiert, um – wie es schon 1989 ein Redakteur des WDR auf den Punkt brachte – „abzuwarten, bis vielleicht ein Geschädigter zur Selbsthilfe greift“, denn die Berichterstattung darüber wäre natürlich „quotenträchtiger“ (Man kann es nach jedem Amoklauf erleben: Während Presse und Fernsehen Betroffenheit heucheln, lassen sie keine noch so geschmacklose Einzelheit aus, um sich beim sensationslüsternen Pöbel gegenseitig auszustechen).

Feigheit und Verlogenheit sind ausgerechnet bei den Medienvertretern im »Geburtsland des Amoklaufs« Württemberg (der Fall des Hauptlehrers Wagner ist ein Paradebeispiel jedes psychiatrischen Lehrbuchs) besonders ausgeprägt. SWR, Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten üben sich in kriecherischer Demut vor behördlichen Schutzgelderpressern und deren korrupten Gehilfen in der schwäbischen Justiz. Als 1989 ein von der Polizei wegen Schwarzfahrens in der Straßenbahn (in Württemberg ein besonders verwerfliches Verbrechen) gejagter und in die Enge getriebener Asylbewerber in Notwehr zwei Polizisten tödlich verletzte, schlug die schwäbische Empörung hohe Wellen, wobei sich das lokale Klamaukfernsehen (bekannt durch niveauvolle Sendungen wie »Fröhlicher Alltag« und Moderatoren wie »Malte Arkona« und »Frau Wäber« ) und die genannten lokalen Schmierblätter mit Behauptungen wie »eine solche Bluttat« habe es im Lande vor der Aufnahme von Asylanten »überhaupt noch nicht gegeben« besonders hervortaten. Ihren schwäbischen Musterbürger Ernst Wagner (1874-1938, 17 Opfer am 04.09.1913) hatten sie dabei allerdings wohl vergessen.

Narrenhaus

Die Insassen des nebenstehenden Gebäudes genießen offensichtlich den besonderen Schutz der BRD-Medien. Nachgewiesene Rechtsbeugung und Stafvereitelung durch alle Instanzen oder nachgewiesene Beihilfe zu Betrug und Diebstahl durch die Justizbehörden scheint niemanden zu interessieren.

Jedenfalls können sich die kriminellen Justizdadaisten sicher sein, von den untertänig gehorsamen Medien nicht bloßgestellt zu werden. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Zustände im Vierten nicht von denen im Dritten Reich oder in der DDR.

Die Häufung flacher Themen in der Presse und von Klamauksendungen im Fernsehen zeugt davon, daß der Pöbel von der aktuellen Politik abgelenkt (sofern er die überhaupt versteht) und in Dummheit gehalten werden soll.

So war es möglicherweise auch eine »Panne«, daß die Süddeutsche Zeitung den Leserbrief des ehemaligen Richters am Landgericht Stuttgart Frank Fahsel am 9. April 2008 abgedruckt hat – man wüßte gern, wie oft das die Verantwortlichen zwischenzeitlich bereuen mußten!

Das Interesse der Medien an herrschenden Mißständen wird recht anschaulich durch die abgebildete E-Mail der CDU-Untertanen des SWR charakterisiert. Der Newsletter enthielt übrigens die Kopie eines Schreibens eines Richters des Amtsgerichts Stuttgart wegen dortiger illegaler Vorgänge.

 

Was ist die Rommel-Stiftung?

Wie jedem schon einmal aufgefallen sein dürfte, scheint die Justiz in bestimmten Fällen zu versagen, nämlich genau dann, wenn es um Straftäter aus den eigenen Reihen oder um straffällig gewordene Knechte des Regimes aus anderen Behörden geht. Aus Solidarität und Korpsgeist ergeben die gar nicht erst aufgenommenen Ermittlungen der Staatsanwälte dann regelmäßig »keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat« oder so ähnlich.

Hier kann die Rommel-Stiftung eingreifen. Es ist zwar nicht möglich, wie bei Gericht etwa Schadenersatzforderungen durchzusetzen oder Behördenkriminelle einsperren zu lassen, nach gründlicher Prüfung des Falles (schließlich darf niemandem Gelegenheit gegeben werden, mit Hilfe der Stiftung etwa seinem Nachbarn eins auszuwischen oder der Politesse, die vielleicht völlig zu Recht einen Strafzettel erteilt hat) kann aber dem Geschädigten in gewissem Umfang eine Genugtuung verschafft werden.

Die Stiftung wurde 1991 im benachbarten Ausland mit einem Kapital von nur CHF 191.000,00 gegründet, doch seit der Ausweitung auf vom Charaktermuster den aus dem Schutz ihrer Organisation heraus agierenden Behördenkriminellen ähnliche Täter, wie freilaufende Kinderschänder und vor allem deren Begünstiger in der Justiz, verfügt die Stiftung insbesondere dank mündlicher Propaganda über ein kontinuierliches Spendenaufkommen. Auch die Wahl einer ehemaligen FDJ-Sekretärin zum Bundeskanzler verschaffte der Stiftung Sympathisanten, an die vorher nicht zu denken war. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß an mich keinerlei Zahlungen zu leisten sind! Ich vermittle nur Kontakte und habe darüberhinaus keinen besonderen Einfluß auf die Tätigkeit der Stiftung. Wer finanzielle Unterstützung leisten will und keinen anderen Zugang hat, kann mir das mitteilen und die Stiftung wird direkt Kontakt aufnehmen.

Die Stiftung unterhält absichtlich keine eigene nationale Internetpräsenz, weil sie gegenüber Behördenkriminellen und den von diesen widerrechtlich zur Ausübung ihrer Straftaten genutzten Institutionen anonym bleiben muß und überdies grenzüberschreitend tätig ist. Jeder Geschädigte kann sich an die Stiftung wenden, unabhängig von Nationalität, Religionsbekenntnis und Hautfarbe. Im Gegensatz zu anderen Organisationen, die den jeweiligen Machthabern hündisch ergeben sind (wie z. B. in Deutschland der »Weiße Ring« 3, richtet sich die Rommel-Stiftung strikt an geltendem Recht aus, nimmt also keine Rücksicht darauf, ob die Täter Behördenschutz genießen oder einen politischen Hintergrund haben.

 

Warum »Rommel«-Stiftung?

Der Name der Stiftung erinnert nicht etwa an einen der Stifter, sondern soll vielmehr einen Hinweis auf die Zielgruppe geben, die zu Gesetzestreue erzogen wird, nämlich Behördenkriminelle, die feige aus der Deckung ihres Amtes heraus Straftaten begehen. Anders als bei einem Kaninchenzüchterverein sind keine Rechtsverbindlichkeiten mit dem Namen verknüpft, daher ist dieser beliebig. Aus rechtlichen Gründen ist die Stiftung aber nicht direkt nach einem bestimmten Mitglied einer der von mir am meisten geschätzten Familien benannt – vielmehr ist der Begriff »Rommel« hier abstrakt zu verstehen, etwa als Ausdruck der Wertschätzung, der einen heimtückischen feigen Lümmel, einen kriminellen Duckmäuser bezeichnet (z. B. der »Rommel Wladimir Schuster …«).

Allerdings hätte ich ohne die Kreaturen des früheren Stuttgarter Oberbürgermeisters kaum jemals mit Kriminellen zu tun gehabt (vom vergleichsweise harmlosen Staatssicherheitsdienst der SBZ einmal abgesehen) und es gäbe die Stiftung nicht oder nicht so, jedenfalls hätte sie einen anderen Namen.

Nachdem im Zuge der Guido-Knoppisierung der Geschichte des 20. Jahrhunderts schon der Vater des Rommel, der fanatische Nazi und Hitleranhänger Erwin Rommel, der nicht nur im Afrikafeldzug sondern auch als Oberbefehlshaber der Heeresgruppe B an der Westfront kläglich versagte, zum angeblichen Helden und sogar zum Widerstandskämpfer mutierte, kann man gespannt sein, wie die Biografie des »Heldensohnes« und erbärmlichen Reimeschusters (ein Dichter unter den Dichtern, wie ein Gesäß unter Gesichtern) Manfred Rommel (Eduard-Steinle-Str. 60, 70619 Stuttgart) aussehen wird, der im Boulevardblättchen STERN (Nr. 45 vom 5.11.1992), damit prahlte, schon als Pimpf seinen Kameraden heimlich ins Waschwasser gepinkelt zu haben. Vielleicht wollte er damit ausdrücken, daß auch er ein Widerstandskämpfer gegen Hitler war.

 

Rommels willige Helfer

Depp

Pimpfen-Rommel, der sich während seiner Amts­zeit als Ober­bürger­meister von Stutt­gart auch am Privat­eigentum einzelner Bürger bereicherte, hielt sich in verschie­denen Insti­tutionen Vasallen, von Funktions­trägern in den Ämtern (wie den 2007 ausge­schie­denen ehema­ligen Leiter des Amtes „für öffent­liche Ordnung“ Till Neumann) bis zu krimi­nellen Elementen in angeblich unab­hängigen Posi­tionen, wie etwa den Ärzt­lichen Direktor der Klinik für Psy­chia­trie und Psycho­therapie am Bürger­hospital Stuttgart „Prof. Dr.“ K. L. Täschner*, der willig Gefäl­ligkeits­gut­achten erteilte, um Scha­den­ersatz­ansprüche gegen Rommel und Konsorten von vorn­herein zu verhin­dern. „Begut­achtungen“ konnten durchaus erfolgen, ohne daß der Täschner die in Auftrag gegebenen Probanden über­haupt je gesehen haben mußte – Haupt­sache das Honorar wurde auf das persön­liche Gutachter­konto des Täschner (Kto. 763735 bei der BW-Bank Stuttgart, BLZ 60050101) über­wiesen. »Mengele« Täschner entblödete sich z. B. nicht, Geschä­digten eine „chronische schizo­phrene Psychose“ anzudichten, die sich u. a. darin äußere, daß sich der Geschädigte „nur einbilden würde, eine gutbezahlte Arbeit gehabt zu haben“ (Leider versäumte dieses krimi­nelle Gesindel dann aber, die für das „einge­bildete“ Einkommen abkas­sierten Steuern zurück­zuzahlen – deutlich mehr als ein Schar­latan wie der krimi­nelle Depp Täschner als angeb­licher Arzt überhaupt legal verdienen konnte).

Einem Möchtegern-„Arzt“, der die belei­digende „Diagnose“ des Ganoven Täschner weiter­ver­brei­tete, wurden inzwischen Manieren beige­bracht, weitere folgen.

* Das Foto des Rommel-Gehilfen Täschner zeigt unverkennbar einen klinischen Idioten

 

Wann und wie wird die Rommel-Stiftung tätig?

„Gebraucht werden Menschen, die mit offenen Augen durch die Welt gehen und nicht warten, bis die zuständigen Behörden ein Problem lösen.“
(Bundespräsidentendarsteller Wulff, 2011)

In Deutschland wird die Stiftung auf der Grundlage von Artikel 20 der Verfassung tätig. Rechtfertigt die Prüfung durch die Stiftung eine Aktion und haben die Täter ihre Chance nicht wahrgenommen, sich selbst zu stellen und um eine angemessene Haftstrafe zu bitten, sowie ggf. Schadenersatz zu leisten, oder werden die Täter durch Strafvereitelung und Begünstigung durch ihre Komplizen in den Justizbehörden der vom Gesetz vorgesehenen Strafe entzogen, dann kann die Stiftung (meist osteuropäische) Spezialisten mit der Durchführung einer Maßnahme zur Besserung und Erziehung beauftragen, die beispielsweise in einer Operation besteht (plastische Chirurgie). Komplizierte Eingriffe sind allerdings nicht Bestandteil der Halsgerichtsordnung der Stiftung, sondern eher solche, die früher jeder Landwirt bei seinen Haustieren selbst vornehmen konnte. Die Wirkung ist vergleichbar: ähnlich wie aus dem störrischen Hengst ein gefügiger Karrengaul wird, liebt der Kriminelle nach dem Eingriff Recht und Gesetz.

Das ist nur ein Beispiel, beklagt hat sich übrigens noch keiner der bisher Behandelten. Entweder sie sind zufrieden oder sie wollen keine Reklame für ihren neuen Status machen. Wer weiß das schon.

Andere Maßnahmen greifen in das Eigentum des Kriminellen ein oder verändern sein Erscheinungsbild auf Dauer, je nach Einzelfall.

 

Gibt es eine Ungleichbehandlung durch die Rommel-Stiftung?

Wenn behördliche Straftäter härter angefaßt werden als gewöhnliche Kriminelle, so ist dies nur eine scheinbare Ungleichbehandlung, denn die Straftaten eines Staatsanwaltes z. B. wiegen schon deswegen schwerer, weil dieser auf Grund seines selbstgewählten Berufes die Verpflichtung übernommen hat, Straftaten zu verfolgen.

Ob nun dieser Staatsanwalt selbst eine Straftat begeht, Beihilfe leistet oder durch Strafvereitelung schuldig wird, spielt bei der Strafzumessung keine besondere Rolle – das Hauptvergehen ist hier einfach die Pflichtverletzung zusätzlich zur Straftat, also das, was Arthur Schopenhauer als »doppelte Ungerechtigkeit« bezeichnet hat (Über die Grundlage der Moral/ III. Begründung der Ethik/ § 17).

Genauso sieht es hinsichtlich anderer Behördenvertreter aus, denn auch die haben sich durch ihre Berufswahl zur besonderen Einhaltung der Gesetze verpflichtet, und nicht nur das, denn der Bürger hat ein Anrecht darauf, daß ihm Amtsträger behilflich sind, statt daß er Opfer deren krimineller Neigungen wird!

Es handelt sich also bei Kriminellen, die ihre Zugehörigkeit zu einer Behörde zur Begehung von Straftaten nutzen, um noch widerwärtigeres Viehzeug als gewöhnliche Straftäter. Deren Existenzen können schwerlich dem menschlichen Leben gleichgesetzt werden, was im Einzelfall die Durchführung spezieller Maßnahmen zur Besserung und Erziehung moralisch unbedenklich erscheinen läßt.

 

Wie wird man Klient der Rommel-Stiftung?

Den geringsten Aufwand hat sicher derjenige, der sich per Drohanruf qualifiziert. Allerdings vertrauen wirklich nur die allerdümmsten Exemplare ihre Texte einer Mailbox an, so daß der Nachweis gegenüber der Stiftung schwierig sein dürfte. Außerdem muß eine weitere authentische Sprachaufnahme zum Abgleich verfügbar sein (hier genügte es, den Deppen in seiner schwäbischen Dienststelle anrufen zu lassen).

Einfacher ist es auf jeden Fall, wenn der Stiftung amtliche Schriftstücke wie Bescheide, Gerichtsbeschlüsse oder Urteile vorgelegt werden können.

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Gute Aussichten hat z. B., wer wie dieser Justizkomiker von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geltendes Recht dermaßen dreist beugt, nur um sich einen Anteil an der Beute zu sichern. Mit einer so dummdreisten Argumentation könnte jeder Dieb auf Straffreiheit plädieren und das Diebesgut behalten, solange er nicht bestreitet, daß dieses weiterhin Eigentum des Bestohlenen ist (die unterschlagenen Dokumente, um die es hier ging, wurden übrigens wenig später von dem angeblichen Rechtsanwalt Bernd-Michael Jetter [Fohrenbühlstr. 28, 71067 Sindelfingen] zum Verkauf angeboten, nachdem ein Betrugsversuch des Jetter unter Vorlage dieser Unterlagen und einer ungültigen Vollmacht gescheitert war).

Wer glaubt, der oben zitierte Bescheid sei von einem Idioten verfaßt worden, sollte wissen, daß das Amtsgericht Stuttgart auch geistig behinderte Richter hält, wie etwa die mutmaßlich geistesschwache »Richterin« Susanne Heerdt. Was sich dieses bedauernswerte Wesen in seinem Wahn leistet und in welcher Weise die schwäbischen Strafverfolgungsbehörden diesen Vorgang durch Rechtsbeugung und Strafvereitelung vertuschen wollen, ist ausführlicher unter http://www.rommel-stiftung.org/mtv/ nachzulesen.

Diese vom Amtsgericht Stuttgart praktizierte und anscheinend bei allen schwäbischen Justizbehörden übliche an und für sich lobenswerte Integration Schwerstbehinderter geht hier aber wohl etwas zu weit – wer die Mindestanforderungen für eine Tätigkeit als Nachtwächter nicht erfüllt oder zum Putzen zu ungeschickt ist, muß nicht automatisch für die Justizlaufbahn geeignet sein!

böhm

Auch so kann man in die nähere Auswahl kommen: Der schon mehrfach auffällig gewordene (u. a. durch Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen) »Richter« Karl Böhm vom Verwaltungsgericht Stuttgart bringt gegen seine eigenen Entscheidungen gerichtete Anträge mittels manipulierter Rechtsmittelbelehrungen in seinen Besitz, hält sie bis Fristablauf zurück und leitet sie erst weiter, wenn eine Ablehnung wegen Fristversäumnis sicher ist. Überflüssig zu erwähnen, daß die Strafverfolgungsbehörden in Stuttgart das so in Ordnung finden, so daß in dieser Sache gleich sieben Bewerbungen zusammenkamen (aus Gericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht).

 



Suum cuique – Strafrechtliche Aspekte der beschriebenen Rechtsverstöße

Das angeblich auch in Baden-Württemberg geltende deutsche Strafrecht sieht für die Straftaten aller hier namentlich Genannten von den aufgeführten Dieben und Betrügern bis zu den durch Rechtsbeugung, Begünstigung und Strafvereitelung beteiligten »Richtern« des OLG Stuttgart mehrjährige Haftstrafen vor.

Bei allen diesen Straftaten handelt es sich um Offizialdelikte, die von Amts wegen zu verfolgen sind, also ohne daß hierzu ein Strafantrag gestellt werden muß. Die Strafverfolgungsbehörden wurden zeitnah und umfassend informiert.

Kommt es trotzdem zu keiner Verurteilung, übernimmt die Rommel-Stiftung die Finanzierung von Maßnahmen zur Besserung und Erziehung dieser Kriminellen, wobei das Los über die Reihenfolge entscheidet. Der Status wird regelmäßig in bestimmten Zeitabständen geprüft und sofern zu diesen Terminen die Gesetze nicht befolgt worden sind, wird jedesmal einer der Fälle erledigt. »Andere Abhilfe« im Sinne Art. 20 (4) GG scheint offensichtlich nicht möglich zu sein.

Die Straftaten der beteiligten Justiz- und Behördenganoven sind anders zu bewerten als Vergehen gewöhnlicher Straftäter (s. a. »Gibt es eine Ungleich­be­hand­lung durch die Rom­mel-Stif­tung?«), denn die bloßen Existenzen derartiger Krimineller sind schwerlich der menschlichen Lebensform gleichzusetzen, was anderer­seits aber auch die Durchführung scheinbar überzogener Maßnahmen zur Besserung und Erziehung moralisch unbedenklich erscheinen läßt.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 101

(1)  … Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2)  … 

 

Artikel 20

(1)  … 
(2)  Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. …
(3)  Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4)  Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

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1)  Rechtsbeugungs- und Betrugssache Heerdt

Fuchs von der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Vögler von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sowie Eckert, Schmid und Brazel vom Oberlandesgericht Stuttgart taten und tun hier ihr Bestes, um die Angelegenheit unter den Teppich zu kehren. Daß das korrupte Stuttgarter Behördengesindel Amok läuft, wenn es gilt, Straftaten eines Komplizen zu vertuschen, ist nichts Neues.

Im Fall der möglicherweise geistesgestörten »Richterin« Susanne Heerdt (Schleifmühleweg 6 in 72070 Tübingen) ist nun das völlige Chaos ausgebrochen. Heerdt und deren Komplizen Karsten Ewald (Geschäftsführer des MTV Stuttgart (Reinsburgstr. 109B in 70197 Stuttgart)) und Bundesverdienstkreuzträger Manfred Ehringer (Präsident des MTV Stuttgart (Lehenstr. 53 in 70180 Stuttgart)) glauben wohl, eine todsichere Einnahmequelle gefunden zu haben, indem sie nach folgendem Muster vorgehen:

Die Betrüger Ewald und Bundesverdienstkreuzträger Ehringer verklagen ehemalige Mitglieder des MTV Stuttgart auf nochmalige Zahlung bereits an den Verein entrichteter Mitgliedsbeiträge, um diese Beträge ein zweites Mal zu kassieren und diesmal in die eigene Tasche zu stecken. Trotz Nachweis der bereits geleisteten Zahlungen »verurteilt« Heerdt die rechtsmißbräuchlich Beklagten willkürlich zur nochmaligen Zahlung.

So kassieren nicht nur die kriminelle »Richterin« und die notorischen MTV-Betrüger, sondern darüber hinaus erhält auch noch der beteiligte »Rechtsanwalt« Dieter Ulrich eine Verdienstmöglichkeit, der sonst wohl kaum Mandanten bekommen kann und nicht die Butter aufs Brot verdienen würde.

Wie üblich werden die Betrüger und die wegen Rechtsbeugung und Beihilfe angezeigte »Richterin« Susanne Heerdt von den Strafverfolgungsbehörden begünstigt, wobei die von Staatsanwalt Fuchs irgendwo abgeschriebene Definition des Straftatbestandes Rechtsbeugung besonderes Interesse verdient – danach kann nämlich kein einziger Richter diesen Tatbestand erfüllen und § 339 StGB diente wie andere auch (und diverse Artikel des Grundgesetzes, s. Einleitung) nur dazu, ein ordnungsgemäßes Rechtssystem vorzutäuschen.

Der Bescheid des Fuchs kann unter http://www.rommel-stiftung.org/mtv/ eingesehen werden.

Wie stets, wenn sich die schwäbischen Justizdadaisten wegen fehlender Argumente in die Enge getrieben fühlen, wird jeder neue absurde Strafvereitelungs- und Begünstigungsversuch dieser Paragraphenkasper hilfloser, dümmer und chaotischer als der vorhergehende. Daneben gibt es Drohanrufe als Einschüchterungsversuch.

Die Schädigung widerrechtlich als »Schuldner« verleumdeter Betrugsopfer nimmt dieses korrupte Gesindel dabei in Kauf.

Eine derart konzentrierte Ansammlung kriminellen Potentials wie in den schwäbischen Justizbehörden wird man in sämtlichen Zuchthäusern der Welt vergeblich suchen! Daß sich gerade hier Freislers Erben zusammengerottet haben, mag daran liegen, daß Baden-Württemberg bisher stets von Altnazis, Betrügern oder Narren »regiert« wurde.

 

2)  Stefan Aust und die Freiheit der Presse

Der ehemalige SPIEGEL-Chefredakteur Stefan Aust kann es mit Pressefreiheit und freier Meinungsäußerung nicht so ernst genommen haben, denn als selbst Betroffener schreit er derzeit in eigener Sache regelrecht nach Pressezensur (s. Kommentar »Kampf für die Zensur« in der Stuttgarter Zeitung vom 02.11.2008). Sicher hat seine frühere Haltung Aust nicht nur Ansehen sondern auch materielle Vorteile verschafft, wie wäre das sonst zu erklären? Denkbar ist auch, daß der SPIEGEL früher dem Regime als Aushängeschild dienen sollte, nach dem Motto: »Seht her, wie frei unsere Presse ist« oder »Seht, was bei uns alles möglich ist«.

 

3)  Der Weiße Ring
Ganoven-Ede 08.09.2005

Diese angebliche Hilfsorganisation für Opfer von Gewalttaten, damals bezeichnenderweise mit der Gallionsfigur Eduard Zimmermann (»Ganoven-Ede«) beschied z. B. die Anfrage eines Opfers behördlicher Gewalt mit der Behauptung, das (siehe unten) gäbe es in Deutschland nicht und bezichtigte damit den Geschädigten auch noch der Lüge.

Der Betroffene hatte versucht, sich gegen einen behördlichen Willkürakt zu wehren und war daraufhin zur Einschüchterung in seiner Stuttgarter Wohnung überfallen worden. Die Polizisten Wollensak, Barwig und Arweiler traten dabei nicht nur die Wohnungsabschlußtür ein, sondern auch die Türen zur Küche, zum Bad und zu einem Wohnraum. Danach hielten sie dem Geschädigten ihre durchgeladenen und entsicherten Dienstwaffen direkt vor das Gesicht, schlugen ihn zusammen und traten auf den dann am Boden Liegenden ein. Anschließend bedienten sie sich aus den Schubladen und stahlen Geld und Wertsachen. Der Polizist Arweiler nahm außerdem zunächst unbemerkt ein Ersatzschlüsselbund an sich, das in den folgenden eineinhalb Jahren zu mehreren Einbrüchen in diese Wohnung benutzt wurde, bei denen Geld und Beweismaterial gestohlen wurde.

Eine Strafanzeige des Geschädigten wurde von den schwäbischen Justizbehörden nach bundesdeutschem Brauch als »falsche Verdächtigung« gerichtlich verfolgt, außerdem soll das Opfer die Polizisten (innerhalb seiner eigenen Wohnung!) überfallen und so zur »Notwehr« gezwungen haben!